Typisch evangelisch

Aus den vorherigen Kapiteln ergeben sich einige Punkte zur Beantwortung der Frage, was denn typisch evangelisch sei:

  • Die Unmittelbarkeit des Menschen vor Gott. Es hat im evangelischen Glauben niemand irgendetwas über sich.

  • Die Rechtfertigung. Der Mensch wird Gott gerecht allein aus der freien Gnade und Barmherzigkeit Gottes und aus dem Glauben des Menschen.

  • Die Exklusivität der Bibel als Grundlage des Glaubens. Die Konzentration auf das Wort Gottes, auf die Heilige Schrift, ist der Maßstab der Verkündigung.

  • Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen. Die Pfarrer und Pfarrerinnen stehen auf einer Stufe mit den Gläubigen.

  • Beschränkung auf zwei Sakramente, die durch die Bibel bezeugt sind.

  • Frauenordination. Frauen können als Pfarrerinnen ordiniert werden und die höchsten geistlichen Ämter erlangen.

  • Erlaubnis der Ehe für evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer.

  • Rechte durch die Konfirmation. Junge Glieder der Gemeinde erlangen durch die Konfirmation das Recht zu wählen und ab 18 Jahren das Recht auf ein Amt.

  • Das Fehlen eines irdischen Gesamtoberhauptes der Kirche. Jesus Christus selbst ist das Haupt der Kirche.

  • Die Autonomie und Selbstverwaltung der Pfarrgemeinden. Jede Pfarrgemeinde ist ein autonomer Rechtskörper.

  • Das demokratische Prinzip. Ein Charakteristikum der evangelischen Kirchen ist, dass sämtliche Ämter, die es zu besetzen gilt, und alle Gremien, gewählt werden müssen. Beispielsweise werden Pfarrerinnen und Pfarrer in einer geheimen Wahl von der gesamten Pfarrgemeinde gewählt, ebenso die Gemeindevertretung. Das gilt auch für Superintendenten und Superintendentinnen sowie für Bischöfe und Bischöfinnen. Ebenso werden auch alle Gremien auf der Diözesan- und Gesamtkirchenebene gewählt.

  • Die flache Hierarchie und schlanke Organisationsform.

  • Die grundsätzliche Möglichkeit Geschiedener zu heiraten. Sie kann aber unter Umständen auch verweigert werden.