Die Taufe
“Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir.”Ps. 139, 5
Die Taufe ist die grundlegende kirchliche Handlung, durch die die Getauften zu “Gliedern am Leib Christi” werden und ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründen. Die Taufe findet entweder als eigene Feier, meist samstags oder sonntags in der Kirche im privaten Rahmen oder im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes statt.
Für die Taufe eines Kindes braucht es eine Patin oder einen Paten. Aber auch in jedem anderen Lebensalter kann ein Mensch getauft werden. Die Anmeldung zur Taufe geschieht in Ihrem Pfarramt.
Allgemeine Fragen zur Taufe:
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um mein Kind evangelisch taufen zu lassen?
Ein Elternteil sollte evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann auch die Taufpatin/der Taufpate den evangelischen Part übernehmen. Ist aber ein Elternteil evangelisch, reicht es wenn der Taufpate einer christlichen Kirche angehört. Es gibt auch die Möglichkeit mehrere Taufpaten für die Taufe zu stellen.
Wann und wo muss ich mich anmelden wenn ich mein Kind taufen lassen will?
Rechtzeitig vor dem Tauftermin in der Pfarrgemeinde wo die Taufe stattfinden wird. Falls Sie unserer Pfarrgemeinde nicht angehören, ist es notwendig Ihre Heimatgemeinde vorher zu verständigen, damit diese Ihnen eine Bestätigung (Delegation) ausstellen kann, dass Sie dort Kirchenmitglied sind.
In welchem Alter sollte mein Kind getauft werden?
In unserer Kirche werden die meisten Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber eine Taufe ist natürlich in jedem Lebensalter möglich.
Müssen die Paten einer Kirche angehören?
Ja, die Taufpatin/der Taufpate muss Mitglied einer christlichen Kirche sein. Ist der Taufpate aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft, kann er nicht Taufpate sein.
Wann endet das Patenamt?
In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation.
Kann mein Kind konfirmiert werden, ohne getauft zu sein?
Nein. Um konfirmiert zu werden, muss Ihr Kind getauft sein.
Wird die Taufe bei Kirchenaustritt ungültig?
Auch bei einem Kirchenaustritt wird die Taufe nicht ungültig und muss daher bei einem späteren Wiedereintritt nicht wiederholt werden.
Unterlagen für die Anmeldung:
- Geburtsurkunde des Taufkindes
- Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunden (wenn nicht verheiratet)
- Vom Taufpaten eine Patenamtsbestätigung (Bestätigung von seiner Heimatgemeinde, über seine Kirchenzugehörigkeit)
Kosten:
- Taufe als Gemeindemitglied keine Kosten für die Taufe (beinhaltet nicht Blumen, Musik etc.)
- Taufe als fremdes Gemeindemitglied € 50,- (beinhaltet nicht Blumen, Musik etc.)
- Bei einer Taufe außerhalb unseres Gemeindegebietes wir € 50,- + diverse Fahrtkosten verrechnen.
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